Direkte Verbindung

Als qualifiziertes und bei den einzelnen Herstellern lizenziertes Handwerksfachunternehmen können wir Ihnen einen dementsprechend hohen Service gewährleisten.

Unsere Ansprechpartner freuen sich auf Ihre Kontaktaufnahme.
In unserem Servicebereich stehen wir unseren Kunden und Neukunden bereits online mit Rat und Tat zur Seite.

Energiesteuerrückerstattung

Blockheizkraftwerke / KWK-Anlagen sind von der Energiesteuer befreit.

Der Antrag auf Rückerstattung der Energiesteuer für den verfeuerten Brennstoff ist spätestens bis zum 31. Dezember des Folgejahres beim Hauptzollamt zu stellen. Für unsere Kunden besteht die Möglichkeit, dass wir die Vorbereitung und das Erstellen des Antrages übernehmen. Der von uns fertiggestellte Antrag bedarf lediglich Ihrer Unterschrift und Ihrer Kontoverbindung für die Gutschrift seitens des Hauptzollamtes.

Wir benötigen von Ihnen das folgende ausgefüllte Formular: