Erfassung zur Energiesteuerrückerstattung

Bitte tragen Sie Ihr Kontakt- und Kundendaten ein. Ihre Kontodaten können Sie uns mitteilen, sodass wir diese in den Antrag einfügen. Alternativ können Sie Ihre Kontodaten auch später selber manuell eintragen.

Hauptzollamt

Welches Hauptzollamt für Sie zuständig ist erfahren Sie mithilfe der Dienststellensuche unter www.zoll.de. Sie erhalten vom Hauptzollamt einen eigenständige Anlagennummer. Haben Sie bereits eine Nummer erhalten wird diese benötigt, ansonsten kann das Hauptzollamt Ihren Antrag nicht zuordnen und wird abgewiesen. Jedes Blockheizkraftwerk ist im Marktstammdatenregister registriert. Bitte teilen Sie uns die Registernummer mit.

Wird / wurde das BHKW abgeschrieben nach §7 EstG benötigen wir die Dauer von Beginn bis Ende der Eintragung.

Daten zum BHKW

Bitte füllen Sie folgende Daten bzgl. Ihres BHKW aus. Wenn Sie bei der Anschaffung des BHKW Investitionshilfen erhalten haben, müssen diese ebenfalls angegeben werden.
Bei der Erstattung der Energiesteuer können Sie wählen zwischen einer vollständigen Erstattung und einer teilweisen Erstattung. Bitte beachten Sie, dass eine vollständige Steuerentlastung nach § 53a Abs. 6 EnergieStG nur gewährt werden kann, wenn die KWK-Anlage hocheffizient ist und sich im abschreibefähigen Zeitraum (10 Jahre) befindet. Eine teilweise Steuerentlastung nach § 53a Abs. 1 oder Abs. 4 EnergieStG wird dann gewährt, wenn die KWK-Anlage sich nicht mehr im abschreibefähigen Zeitraum befindet oder nicht mehr hocheffizient ist.

Die Berechnung für die Energiesteuer kann auf zwei Arten durchgeführt werden. Berechnung nach Betriebsstunden oder Berechnung nach Gasverbrauch. Für letzteres benötigt das BHKW einen separaten Gaszähler. Weitere Daten wie Brennwertfaktor und Zustandszahl finden Sie auf Ihrer Gasabrechnung.

Berechnung per Betriebsstunden

Berechnung per Gasverbrauch

Sonstige Angaben

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